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- Hexerei und Magie in Island - Ein ungewöhnliches Museum in der Region Strandir -
 

Die Hingerichteten

 
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Die Hingerichteten

Jón Rögnvaldsson - 1652
Verbrannt in Eyafjörður, im Norden Islands, für das Erwecken eines Toten und den Besitz einiger Blätter mit runischen Zeichen. Wies alle Anschuldigungen zurück.

Þórður Guðbrandsson - 1654
Verbrannt in Trékyllisvík, Strandir, für das Verursachen merkwürdiger Vorkomnisse in der Gemeinde. Nach seiner Inhaftierung gestand er, den Teufel in Gestalt eines Fuchses getroffen und ihn nach Trékyllisvík gesandt zu haben.

Egill Bjarnasson - 1654
Verbrannt in Trékyllisvík, Strandir, nachdem er gestanden hatte, ein Schaf mit Magie getötet und einen Pakt mit dem Teufel geschlossen zu haben.

Grímur Jónsson - 1654
Verbrannt in Trékyllisvík, Strandir, nachdem er gestanden hatte, er kenne magische Runen und habe ein Schaf mit einem magischen Zeichen getötet.

Jón Jónsson sen. - 1656
Verbrannt in Ísafjörður, gestand in Untersuchungshaft, er besitze Hexenbücher und habe sie gegen den Geistlichen Jón Magnússon gebraucht.

Jón Jónsson jun. - 1656
Verbrannt in Ísafjörður. Gestand, er habe magische Zeichen verwendet und u.a. Runen, die Blähungen verursachen (Fretrúnir), gegen ein Mädchen gebraucht, und auch, die Krankheit des Geistlichen Jón Magnússon bewirkt zu haben.

Þórarinn Halldórsson - 1667
Aus Ísafjarðarsýsla, den Westfjorden. Verbrannt auf der Hauptversammlung in Þingvellir. Gestand, er habe das magische Zeichen Ægishjálmur auf Eichenholz geritzt und Heilung mit Hilfe von magischen Zeichen praktiziert.

Jón Leifsson - 1669
Verbrannt in Barðastrandarsýla in den Westfjorden für das Verursachen der Krankheit Helgas, der Frau des Geistlichen Páll Björnsson in Selárdalur. Gestand, er habe versucht, einiges okkultes Wissen zu erlangen.

Erlendur Eyjólfsson - 1669
Verbrannt im Landkreis Húnavatnssýla im Norden Islands, weil er Jón Leifsson Magie beigebracht hatte. Gestand, Jón ein Zeichen mit dem Namen Ausukross gegeben zu haben.

Sigurður Jónsson - 1671
Verbrannt in Þingvellir nach einer Gerichtsverhandlung im Landkreis Ísafjarðarsýsla. Gestand, er habe gegen einen Dämon gekämpft und ihn mit Hilfe von Kräutern und seinem eigenen Samen vertrieben.

Páll Oddsson - 1674
Aus dem Landkreis Húnavatnssýla, verbrannt in Þingvellir. Stritt jegliches Wissen über Magie ab, wurde jedoch aufgrund von Gerüchten über ihn verurteilt.

Böðvar Þorsteinsson - 1674
Verbrannt in Þingvellir, nachdem er gestanden hatte, ein Schiff in Snæfellsness vom Fischfang abgehalten zu haben.

Magnús Bjarnason - 1675
Gestand, die Krankheit Helgas, Páll Björnssons Frau in Selárdalur in den Westfjorden, verursacht zu haben.

Lassi Diðriksson - 1675
Verurteilt in Verbindung mit der Krankheit Helgas in Selárdalur, stritt alle Anschuldigungen ab und wurde allgemein als unschuldig angesehen. Verbrannt in Þingvellir.

Bjarni Bjarnason - 1677
Ihm wurde unterstellt, die Erkrankung einer Frau in den Westfjorden verursacht zu haben. Stritt alle Anschuldigungen ab, wurde jedoch in Þingvellir verbrannt.

Þorbjörn Sveinsson - 1677
Ein gebranntmarkter Dieb, in dessen Besitz magische Zeichen gefunden wurden. Gestand, er habe Zauberei verwendet, um herauszufinden, wer von ihm gestohlen hatte und auch, um den Umgang mit Schafen zu vereinfachen. Aus dem Landkreis Mýrasýsla im Westen, verbrannt in Þingvellir.

Stefán Grímsson - 1678
Gestand freiwillig, nachdem das Todesurteil ausgesprochen war, jedoch nichts von dem, weswegen er angeklagt war. Wurde im Landkreis Húnavatnssýsla (Nord Island) verbrannt.

Jón Helgason - 1678
Verbrannt im Landkreis Barðastrandarsýsla in den Westfjorden für das Verursachen der Krankheit von Helga in Selárdalur.

Þuríður Ólafsdóttir - 1678
Mutter des Jón Helgasson, verbrannt für dasselbe Delikt, das auf den Worten Páll Björnssons beruhte.

Ari Pálsson - 1681
Aus Barðastrandarsýsla, wo das Gerücht über ihn bestand, Magie praktiziert zu haben. Verbrannt in Þingvellir, nachdem es ihm nicht gelungen war, seine Ebenbürtigen von seiner Unschuld zu überzeugen. Nach der Veruteilung gestand er, zu wissen, wie man herausfinden könne, ob eine Frau Jungfrau sei.

Sveinn Árnason - 1683
Verbrannt in Arngerðareyri in den Westjorden, für das Verursachen einer Krankheit, an der die Tochter von Páll und Helga in Selárdalur litt.

Unklar ist, ob die Folgenden in der Liste der für Zauberei Hingerichteten aufgeführt werden sollten:

Namenlose Frau - 1580
Ein vager Hinweis in einem dänischen Buch bezieht sich auf eine Frau, die für den Gebrauch von Tilberi (eine spezielle weibliche Magie, um Kuh- oder Schafmilch zu stehlen) verbrannt wurde. Im Jahr 1635 wurde eine Frau freigesprochen, nachdem Gerüchte zirkuliert waren, sie halte sich einen Tilberi (anfangs ein mit Schafwolle umwickelter Knochen, der zunächst am Körper der Frau gehalten und dort genährt wird, bis er sich schließlich zur Milch stehlenden Kreatur entwickelt).

Guðrún Þorsteinsdóttir - 1605
Verbrannt für das Töten eines Babys, indem sie es in einen Kessel mit kochendem Wasser warf. Keine zeitgenössische Quelle erwähnt direkt Zauberei in Verbindung mit diesem Fall.

Sveinn skotti Axlar-Bjarnarson - 1646
Der Sohn Islands schlimmsten Massenmörders. Nach wiederholten Vorstrafen für Diebstahl, Vergewaltigung und Zauberei wurde er ausgepeitscht und es wurde erklärt, er werde sein Leben einbüßen, wenn er erneut für schuldig befunden werde. Er wurde wegen versuchter Vergewaltigung gehängt.

Jón Jónsson (Ríðumaður) - 1650
Verurteilt wegen Inzest, jedoch wurden nach seiner Enthauptung Amulette mit magischen Zeichen in seinen Schuhen gefunden. Sein Körper wurde daraufhin verbrannt.

Halldór Finnbogason - 1685
Verbrannt in Þingvellir wegen Blasphemie. Rezitierte während all seiner Gerichtsverhandlungen: "Vater unser, der du bist in der Hölle...".


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Deutsche Übersetzung: Cordula Mock