Die
Hingerichteten
Jón
Rögnvaldsson - 1652
Verbrannt in Eyafjörður, im Norden Islands, für das Erwecken
eines Toten und den Besitz einiger Blätter mit runischen Zeichen.
Wies alle Anschuldigungen zurück.
Þórður
Guðbrandsson - 1654
Verbrannt in Trékyllisvík, Strandir, für das Verursachen
merkwürdiger Vorkomnisse in der Gemeinde. Nach seiner Inhaftierung
gestand er, den Teufel in Gestalt eines Fuchses getroffen und ihn nach
Trékyllisvík gesandt zu haben.
Egill
Bjarnasson - 1654
Verbrannt in Trékyllisvík, Strandir, nachdem er gestanden
hatte, ein Schaf mit Magie getötet und einen Pakt mit dem Teufel
geschlossen zu haben.
Grímur
Jónsson - 1654
Verbrannt in Trékyllisvík, Strandir, nachdem er gestanden
hatte, er kenne magische Runen und habe ein Schaf mit einem magischen
Zeichen getötet.
Jón
Jónsson sen. - 1656
Verbrannt in Ísafjörður, gestand in Untersuchungshaft,
er besitze Hexenbücher und habe sie gegen den Geistlichen Jón
Magnússon gebraucht.
Jón
Jónsson jun. - 1656
Verbrannt in Ísafjörður. Gestand, er habe magische Zeichen
verwendet und u.a. Runen, die Blähungen verursachen (Fretrúnir),
gegen ein Mädchen gebraucht, und auch, die Krankheit des Geistlichen
Jón Magnússon bewirkt zu haben.
Þórarinn
Halldórsson - 1667
Aus Ísafjarðarsýsla, den Westfjorden. Verbrannt auf
der Hauptversammlung in Þingvellir. Gestand, er habe das magische
Zeichen Ægishjálmur auf Eichenholz geritzt und Heilung
mit Hilfe von magischen Zeichen praktiziert.
Jón
Leifsson - 1669
Verbrannt in Barðastrandarsýla in den Westfjorden für
das Verursachen der Krankheit Helgas, der Frau des Geistlichen Páll
Björnsson in Selárdalur. Gestand, er habe versucht, einiges
okkultes Wissen zu erlangen.
Erlendur
Eyjólfsson - 1669
Verbrannt im Landkreis Húnavatnssýla im Norden Islands,
weil er Jón Leifsson Magie beigebracht hatte. Gestand, Jón
ein Zeichen mit dem Namen Ausukross gegeben zu haben.
Sigurður
Jónsson - 1671
Verbrannt in Þingvellir nach einer Gerichtsverhandlung im Landkreis
Ísafjarðarsýsla. Gestand, er habe gegen einen Dämon
gekämpft und ihn mit Hilfe von Kräutern und seinem eigenen
Samen vertrieben.
Páll
Oddsson - 1674
Aus dem Landkreis Húnavatnssýla, verbrannt in Þingvellir.
Stritt jegliches Wissen über Magie ab, wurde jedoch aufgrund von
Gerüchten über ihn verurteilt.
Böðvar
Þorsteinsson - 1674
Verbrannt in Þingvellir, nachdem er gestanden hatte, ein Schiff
in Snæfellsness vom Fischfang abgehalten zu haben.
Magnús
Bjarnason - 1675
Gestand, die Krankheit Helgas, Páll Björnssons Frau in Selárdalur
in den Westfjorden, verursacht zu haben.
Lassi
Diðriksson - 1675
Verurteilt in Verbindung mit der Krankheit Helgas in Selárdalur,
stritt alle Anschuldigungen ab und wurde allgemein als unschuldig angesehen.
Verbrannt in Þingvellir.
Bjarni
Bjarnason - 1677
Ihm wurde unterstellt, die Erkrankung einer Frau in den Westfjorden
verursacht zu haben. Stritt alle Anschuldigungen ab, wurde jedoch in
Þingvellir verbrannt.
Þorbjörn
Sveinsson - 1677
Ein gebranntmarkter Dieb, in dessen Besitz magische Zeichen gefunden
wurden. Gestand, er habe Zauberei verwendet, um herauszufinden, wer
von ihm gestohlen hatte und auch, um den Umgang mit Schafen zu vereinfachen.
Aus dem Landkreis Mýrasýsla im Westen, verbrannt in Þingvellir.
Stefán
Grímsson - 1678
Gestand freiwillig, nachdem das Todesurteil ausgesprochen war, jedoch
nichts von dem, weswegen er angeklagt war. Wurde im Landkreis Húnavatnssýsla
(Nord Island) verbrannt.
Jón
Helgason - 1678
Verbrannt im Landkreis Barðastrandarsýsla in den Westfjorden
für das Verursachen der Krankheit von Helga in Selárdalur.
Þuríður
Ólafsdóttir - 1678
Mutter des Jón Helgasson, verbrannt für dasselbe Delikt,
das auf den Worten Páll Björnssons beruhte.
Ari
Pálsson - 1681
Aus Barðastrandarsýsla, wo das Gerücht über ihn
bestand, Magie praktiziert zu haben. Verbrannt in Þingvellir,
nachdem es ihm nicht gelungen war, seine Ebenbürtigen von seiner
Unschuld zu überzeugen. Nach der Veruteilung gestand er, zu wissen,
wie man herausfinden könne, ob eine Frau Jungfrau sei.
Sveinn
Árnason - 1683
Verbrannt in Arngerðareyri in den Westjorden, für das Verursachen
einer Krankheit, an der die Tochter von Páll und Helga in Selárdalur
litt.
Unklar
ist, ob die Folgenden in der Liste der für Zauberei Hingerichteten
aufgeführt werden sollten:
Namenlose
Frau - 1580
Ein
vager Hinweis in einem dänischen Buch bezieht sich auf eine Frau,
die für den Gebrauch von Tilberi (eine spezielle weibliche Magie,
um Kuh- oder Schafmilch zu stehlen) verbrannt wurde. Im Jahr 1635 wurde
eine Frau freigesprochen, nachdem Gerüchte zirkuliert waren, sie
halte sich einen Tilberi (anfangs ein mit Schafwolle umwickelter Knochen,
der zunächst am Körper der Frau gehalten und dort genährt
wird, bis er sich schließlich zur Milch stehlenden Kreatur entwickelt).
Guðrún
Þorsteinsdóttir - 1605
Verbrannt für das Töten eines Babys, indem sie es in einen
Kessel mit kochendem Wasser warf. Keine zeitgenössische Quelle
erwähnt direkt Zauberei in Verbindung mit diesem Fall.
Sveinn
skotti Axlar-Bjarnarson - 1646
Der Sohn Islands schlimmsten Massenmörders. Nach wiederholten Vorstrafen
für Diebstahl, Vergewaltigung und Zauberei wurde er ausgepeitscht
und es wurde erklärt, er werde sein Leben einbüßen,
wenn er erneut für schuldig befunden werde. Er wurde wegen versuchter
Vergewaltigung gehängt.
Jón
Jónsson (Ríðumaður) - 1650
Verurteilt wegen Inzest, jedoch wurden nach seiner Enthauptung Amulette
mit magischen Zeichen in seinen Schuhen gefunden. Sein Körper wurde
daraufhin verbrannt.
Halldór
Finnbogason - 1685
Verbrannt in Þingvellir wegen Blasphemie. Rezitierte während
all seiner Gerichtsverhandlungen: "Vater unser, der du bist
in der Hölle...".
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